Verbraucherrechte

Verbraucherrechte


Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist in der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die Anwendung von Fernabsatzverträgen geregelt. Der betreffende Artikel lautet wie folgt:

Widerrufsrecht

Artikel 8 – Verbraucher; Bei Fernabsatzverträgen über den Verkauf von Waren hat der Käufer das Recht, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierfür rechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen entstehen und ohne Angabe von Gründen. Bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen beginnt diese Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist im Vertrag vereinbart, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Frist von 7 Tagen erbracht wird, kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht bis zu dem Tag ausüben, an dem mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen wird. Die durch die Ausübung des Widerrufsrechts entstehenden Kosten trägt der Verkäufer bzw. Anbieter.

Verträge über Dienstleistungen, die sofort auf elektronischem Wege erbracht werden, und Waren, die sofort an den Verbraucher geliefert werden, unterliegen nicht den Bestimmungen über das Widerrufsrecht und dessen Ausübung.
Auch wenn die Lieferung der Ware an eine andere Person als den Verbraucher erfolgt, die Vertragspartei des Vertrags ist, kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer die Waren vom Dritten gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 Absatz 4.

Bei Waren, die nach den besonderen Wünschen und Anforderungen des Verbrauchers hergestellt werden oder bei denen durch Änderungen oder Ergänzungen eine individuelle Gestaltung der Waren hergestellt wurde, kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht ausüben. Darüber hinaus kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht ausüben bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

(Geänderter Absatz: 09.10.2007- 26668 SRG Reg/5.md.) Kommt der Verkäufer oder Anbieter seinen in Artikel 6 oder 7 genannten Verpflichtungen nicht nach, so hat der Verkäufer oder Anbieter den Mangel spätestens innerhalb von dreißig Tagen zu beheben. In diesem Fall beginnt die Siebentagesfrist mit dem Tag, an dem dem Verbraucher die schriftliche Information über die Beseitigung des Mangels zugestellt wurde. Andernfalls ist der Verbraucher nicht an die siebentägige Frist zur Ausübung seines Widerrufsrechts gebunden.

Wird der vom Verbraucher gezahlte Betrag teilweise oder vollständig vom Verkäufer oder Anbieter übernommen oder beruht dies auf einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer oder Anbieter und dem Kreditgeber, so erlischt der Kreditvertrag automatisch durch die Ausübung des Widerrufsrechts, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung oder Vertragsstrafe besteht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Rücktrittserklärung auch schriftlich an den Gläubiger übermittelt wird.

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